Anfragen per Mail oder Telefon mit einer kurzen Erstauskunft sind grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie uns Ihr Problem vorab per Mail schildern und erste Unterlagen beifügen, können wir oft schon konkret mitteilen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Sie können sich dann für oder gegen uns entscheiden.
Pauschalhonorare sind dort sinnvoll, wo der zeitliche Aufwand abschätzbar ist. Dies ist oft bei einfachen GmbH-Gründungen oder beim Erstellen von Gutachten der Fall. Auch bei fortlaufenden Beratungsmandaten empfehlen wir diesen Weg. Gerade unserer größeren Mandanten schätzen die feste Kalkulationsgröße. Ihre Mitarbeiter müssen nicht bei jeder juristischen Frage abwägen, ob der Gang zum Anwalt lohnt.
Ist der Aufwand nicht abzuschätzen, sind Stundenhonorare unvermeidbar.
Bei gerichtlichen Tätigkeiten berechnen wir die Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). So erhalten Sie im Falle des Obsiegens von der Gegenseite das gesamte Honorar erstattet.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sprechen Sie uns an. Wir übernehmen für Sie die Kostendeckungsanfrage. Diese Service ist grundsätzlich kostenlos, sofern Ihre Rechtsschutzversicherung nach erster Anforderung jeweils die Deckungszusage erteilt und das Honorar zahlt.
Bei niedrigen Einkommensverhältnissen besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall werden die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen. Nähere Informationen erteilt hierzu das Sekretariat.